Aufgrund des sog. Protestantengesetzes, BGBl. Nr. 182/1961, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Gemeinden dürfen zusätzlich zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) erheben. Die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge sind kirchenrechtlich in der Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung geregelt.
Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?
Vom eingehobenen Kirchenbeitrag gehen 71 Prozent an die Evangelische Kirche in Österreich (Oberkirchenrat) und 29 Prozent verbleiben unseren Gemeinden zur Deckung des Aufwandes bei der Kirchenbeitragseinhebung. Die zusätzlich eingehobene Gemeindeumlage verbleibt zur Gänze unseren Gemeinden.
Nähere grundsätzliche Informationen zum Kirchenbeitrag (z.B. zur Verwendung des Kirchenbeitrags, zur Kirchenbeitragspflicht oder zur Berechnung des Kirchenbeitrags) können Sie unter www.gerecht.at abrufen!
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrem Kirchenbeitrag?
Die Kirchenbeitragseinhebung für unsere Gemeinden erfolgt über den
Evangelischen Kirchenbeitragsverband Steiermark-Süd
Kaiser-Josef-Platz 8, 8010 Graz,
Frau Schweizer Alexandra
Tel.: 0316/232122-24,
E-Mail: a.schweizer@kbv-stmksued.at
Bürozeiten: Di – Do 09.00 – 12.00 Uhr
Wenn Sie Fragen oder Mitteilungen zu Ihrem Kirchenbeitrag haben, wenden Sie sich daher bitte zuerst direkt an den Evangelischen Kirchenbeitragsverband Steiermark-Süd.
Wir danken herzlich für ihren Beitrag!