Evangelische Kirche: Umfassende Gewaltschutzrichtlinie gilt für alle Bereiche

Ombudsstelle für Gewaltschutz – Unabhängige Struktur für Aufarbeitung

Wien (epdÖ) In einer Studie hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie untersuchen lassen. In Österreich stellen sich Evangelische Kirche und Diakonie seit 2011 ihrer Verantwortung und nehmen dabei sowohl Aufarbeitung als auch Prävention aller Formen der Gewalt – physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt – in den Blick. „Wir schauen mit Entsetzen und Scham auf das historische Versagen, gegen Täter rechtzeitig einzuschreiten“, betonen Bischof Michael Chalupka und Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.

Eigener Weg in Österreich

Man habe in Österreich einen eigenen und anderen Weg als in Deutschland beschritten: „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass einzig eine völlig unabhängige und fachlich kompetente Stelle die Aufarbeitung und Entscheidung über Entschädigung für Betroffene von Gewalt und Missbrauch leisten kann“, so der Bischof.

Deshalb wurde im Jahr 2011 entschieden, dass alle Fälle zur Anzeige gebracht werden sollen und weiter zurückliegende Fälle von der unabhängigen Opferschutzorganisation Weißer Ring bearbeitet werden. Dort entscheidet eine Kommission, der Expert:innen aus den Bereichen Opferschutz und Traumapsychologie angehören. „Es war uns besonders wichtig, dass alle Vorfälle von einer unabhängigen Einrichtung bewertet werden. Denn eine strukturelle Bedingung für Gewalt sind geschlossene Systeme. Kirche und ihre Einrichtungen dürfen keine Blackbox sein, wir brauchen den Blick von außen, ein transparentes Verfahren und die Möglichkeit für Betroffene, sich anonym bei einer von der Kirche unabhängigen Stelle zu melden“, erklärt Chalupka.

Evangelische Kirche und Diakonie haben sich verpflichtet, die Entscheidungen des Weißen Rings in jedem Fall anzuerkennen und umzusetzen. Diese Entscheidungen umfassen Entschädigungsleistungen, Therapien und weitere Empfehlungen. Die Entscheidungen des Weißen Rings dienen auch als Grundlage für die Zuerkennung der staatlichen Opferrente durch die Anerkennung bei der Volksanwaltschaft. Falls das Opfer ein Gespräch wünscht, ist diesem Wunsch in einem professionellen Setting nachzukommen. Auch dabei können Mitarbeiter:innen des Weißen Rings unterstützen.

Maßnahmen für Prävention und Gewaltschutz gesetzt

„Damit sich das Versagen der Vergangenheit nicht wiederholt, haben Kirche und Diakonie – auch den weiteren Empfehlungen des Weißen Rings folgend – umfassenden Gewaltschutz etabliert“, erklärt Diakonie-Direktorin Moser. Die Gewaltschutzkonzepte in diakonischen Einrichtungen nehmen die besondere Situation und Vulnerabilität verschiedener Zielgruppen in den Blick. Insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine strenge österreichweite Kinderschutzrichtlinie eingesetzt. In den evangelischen Kirchen gilt eine umfassende Gewaltschutzrichtlinie.

Erstes Ziel aller Schutzkonzepte ist es, die Anwendung von Gewalt jeglicher Art zu verhindern. „Zur Prävention gehören Schulungen und beständige Reflexion“, so Moser. „Im Zentrum stehen Aufmerksamkeit und Respekt sowie grenzachtende Kommunikation im täglichen Umgang miteinander.“ Bei Verdachtsfällen von Gewalt und Misshandlung gibt es klar definierte Verfahrensregeln und Konsequenzen.

Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche

Die Gewaltschutzrichtlinie gilt für alle Bereiche der evangelischen Kirchen, ihr sind alle haupt- oder ehrenamtlich im Namen und Auftrag der Evangelischen Kirchen A.B., H.B. und A.u.H.B. tätigen Personen verpflichtet. Im Zentrum steht dabei eine „Kultur der Achtsamkeit, die sich aus dem christlichen Glauben begründet“. Das bedeute, „bei Gewalt und Grenzverletzungen hinzuschauen, sie zu benennen und Verantwortung zu übernehmen, das Bewusstsein für alle Formen der Gewalt und Grenzverletzung zu schärfen, Gewalt und Grenzverletzungen entgegenzutreten, Sensibilität in Bezug auf Nähe und Distanz zu leben, ein offenes Klima im Umgang mit Fehlern zu schaffen und Betroffenen von Gewalt Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen“. Aufgetretene Gewaltanwendung soll aufgezeigt und einer satzungsgemäßen Behandlung zugeführt werden.

„Gewalt“ wird in der Gewaltschutzrichtlinie breit und umfassend definiert. Sie reicht u.a. von „körperlicher Gewalt“, „emotionaler/psychischer Gewalt“, „sexualisierter Gewalt“, „struktureller Gewalt“ bis hin zu institutioneller oder ökonomischer Gewalt oder „Gewalt im digitalen Raum“.

Für alle Arten von Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt steht die aufgrund dieser Rahmenrichtlinie neu geschaffene unabhängige Ombudsstelle als Anlaufstelle zur Verfügung. Die Ombudsstelle, die mit einer Expertin für Gewaltschutz besetzt ist, arbeitet weisungsfrei und mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit.

Kontakt Ombudsstelle Gewaltschutz:
Mag. Astrid Winkler
Mobil: +43 699 188 78 098
ombudsstelle@evang.at

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