(Foto: Johann Marsam-Wesener, weitere Fotos siehe Bildergalerie)
ZEIT ZUM JUBELN!
Am Sonntag, 9.Juni, feiern wir in unserer Christuskirche in Bad Radkersburg in einem Festgottesdienst das 80-, 70-, 60-, 50- und 25jährige Konfirmationsjubiläum von Mitgliedern unserer Pfarrgemeinde.
Zu diesem besonderen Tag laden wir alle herzlich ein!
Zur Einstimmung: Einige Konfirmationsfotos aus den letzten Jahrzehnten!
HERZLICHE EINLADUNG ZU ZWEI BESONDEREN GOTTESDIENSTEN MIT DEM CHOR „SALTO VOCALE“!
Leibnitz, evang. Kirche: Samstag, 27.4.2024, 18:00 Uhr
Radkersburg, Christuskirche: Sonntag, 28.4.2024, 9:30 Uhr
Bei diesen Gottesdiensten wird auch das Heilige Abendmahl gefeiert!
EVANGELISCH SEIN IN RADKERSBURG – ERÖFFNUNG DES STADTRUNDGANGS „MIT ANDEREN AUGEN SEHEN“
HERZLICHE EINLADUNG ZUR ERÖFFNUNG EINES RUNDGANGS DURCH BAD RADKERSBURG UNTER DEM MOTTO „MIT ANDEREN AUGEN SEHEN“ UND PRÄSENTATION DER NEUEN SCHAUTAFEL NEBEN DER CHRISTUSKIRCHE!
Wann: 14. April 2024, 10:45 Uhr, im Anschluss an den Gottesdienst
Wo: Neben der Christuskirche, Langgasse
Bei einem kleinen Büffet gibt es auch Gelegenheit, miteinander über die spannende Geschichte der Evangelischen in der Region Radkersburg ins Gespräch zu kommen.
Der Stadtrundgang und die Schautafel wurde von Gudrun HAAS, BEd, evangelische Religionslehrerin und Austria Guide, im Rahmen unseres Projekts „Mit anderen Augen sehen“ gestaltet.
Aktuelles – Ostern und Kapellenwege
Wir laden herzlich zu unseren Gottesdiensten ein. Wir feiern:
den Gründonnerstag (28.3.) um 18.00 in der Patrizikapelle in Mureck zur Überlieferung von der „Fußwaschung“ und zur Einsetzung des Heiligen Abendmahls;
den Karfreitag (29.3.) um 8.00 in Hengsberg, um 11.00 in Radkersburg und um 17.00 in Leibnitz zur Kreuzigung unseres Herrn;
die Auferstehungsandacht in der Osternacht (31.3.) um 6.00 in Leibnitz in der Kirche und um 8.00 in Radkersburg am evang. Friedhof;
und die Festgottesdienste zum Ostersonntag (31.3.) um 9.30 parallel in Leibnitz und in Radkersburg.
Am Ostermontag (1.4.) um 10.00 weise ich gern auf die Eröffnung der neuen Kapellenwege ein, die vor der kath. Stadtpfarrkirche stattfindet. Wir freuen uns, dass unsere evang. Kirche und unsere Friedhofskapelle in ökumenischer Verbundenheit in die neuen Pilgerwege aufgenommen wurden (siehe https://www.meinbezirk.at/…/34-kirchen-und-kapellen-auf…)
Wir freuen uns auf die Begegnungen der Ostertage!
Auch Leibnitz und Hengsberg laden sehr herzlich ein:
29.03. Karfreitag
8.00 Gottesdienst in Hengsberg
17.00 Gottesdienst in Leibnitz
31.03. Ostersonntag
6.00 Auferstehungsfeier Leibnitz
9.30 Gottesdienst Leibnitz
HERZLICHE EINLADUNG ZU UNSEREN GOTTESDIENSTEN IM MÄRZ!
CHRISTUSKIRCHE BAD RADKERSBURG
1. März: Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen, 18:30 Uhr
10. März: Sonntag Lätare, 9:30 Uhr
24. März: Palmsonntag, 9:30 Uhr
29. März: Karfreitag , 11:00 Uhr
31. März: Ostersonntag
Friedhofsandacht, 8:00 Uhr
Festgottesdienst Christuskirche, 9:30 Uhr
PATRIZIKAPELLE MURECK
28. März: Gründonnerstag, 18:00 Uhr
Die ev. Pfarrgemeinde Radkersburg wünscht eine besinnliche Passionszeit und ein gesegnetes Osterfest!
FASCHINGSGOTTESDIENST AUS HENGSBERG
Unsere Kinder aus der Predigtstation Hengsberg haben gezeichnet und musiziert – für einen fröhlichen Faschingssonntag.
Evangelische Kirche: Umfassende Gewaltschutzrichtlinie gilt für alle Bereiche
Ombudsstelle für Gewaltschutz – Unabhängige Struktur für Aufarbeitung
Wien (epdÖ) In einer Studie hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie untersuchen lassen. In Österreich stellen sich Evangelische Kirche und Diakonie seit 2011 ihrer Verantwortung und nehmen dabei sowohl Aufarbeitung als auch Prävention aller Formen der Gewalt – physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt – in den Blick. „Wir schauen mit Entsetzen und Scham auf das historische Versagen, gegen Täter rechtzeitig einzuschreiten“, betonen Bischof Michael Chalupka und Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.
Eigener Weg in Österreich
Man habe in Österreich einen eigenen und anderen Weg als in Deutschland beschritten: „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass einzig eine völlig unabhängige und fachlich kompetente Stelle die Aufarbeitung und Entscheidung über Entschädigung für Betroffene von Gewalt und Missbrauch leisten kann“, so der Bischof.
Deshalb wurde im Jahr 2011 entschieden, dass alle Fälle zur Anzeige gebracht werden sollen und weiter zurückliegende Fälle von der unabhängigen Opferschutzorganisation Weißer Ring bearbeitet werden. Dort entscheidet eine Kommission, der Expert:innen aus den Bereichen Opferschutz und Traumapsychologie angehören. „Es war uns besonders wichtig, dass alle Vorfälle von einer unabhängigen Einrichtung bewertet werden. Denn eine strukturelle Bedingung für Gewalt sind geschlossene Systeme. Kirche und ihre Einrichtungen dürfen keine Blackbox sein, wir brauchen den Blick von außen, ein transparentes Verfahren und die Möglichkeit für Betroffene, sich anonym bei einer von der Kirche unabhängigen Stelle zu melden“, erklärt Chalupka.
Evangelische Kirche und Diakonie haben sich verpflichtet, die Entscheidungen des Weißen Rings in jedem Fall anzuerkennen und umzusetzen. Diese Entscheidungen umfassen Entschädigungsleistungen, Therapien und weitere Empfehlungen. Die Entscheidungen des Weißen Rings dienen auch als Grundlage für die Zuerkennung der staatlichen Opferrente durch die Anerkennung bei der Volksanwaltschaft. Falls das Opfer ein Gespräch wünscht, ist diesem Wunsch in einem professionellen Setting nachzukommen. Auch dabei können Mitarbeiter:innen des Weißen Rings unterstützen.
Maßnahmen für Prävention und Gewaltschutz gesetzt
„Damit sich das Versagen der Vergangenheit nicht wiederholt, haben Kirche und Diakonie – auch den weiteren Empfehlungen des Weißen Rings folgend – umfassenden Gewaltschutz etabliert“, erklärt Diakonie-Direktorin Moser. Die Gewaltschutzkonzepte in diakonischen Einrichtungen nehmen die besondere Situation und Vulnerabilität verschiedener Zielgruppen in den Blick. Insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine strenge österreichweite Kinderschutzrichtlinie eingesetzt. In den evangelischen Kirchen gilt eine umfassende Gewaltschutzrichtlinie.
Erstes Ziel aller Schutzkonzepte ist es, die Anwendung von Gewalt jeglicher Art zu verhindern. „Zur Prävention gehören Schulungen und beständige Reflexion“, so Moser. „Im Zentrum stehen Aufmerksamkeit und Respekt sowie grenzachtende Kommunikation im täglichen Umgang miteinander.“ Bei Verdachtsfällen von Gewalt und Misshandlung gibt es klar definierte Verfahrensregeln und Konsequenzen.
Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche
Die Gewaltschutzrichtlinie gilt für alle Bereiche der evangelischen Kirchen, ihr sind alle haupt- oder ehrenamtlich im Namen und Auftrag der Evangelischen Kirchen A.B., H.B. und A.u.H.B. tätigen Personen verpflichtet. Im Zentrum steht dabei eine „Kultur der Achtsamkeit, die sich aus dem christlichen Glauben begründet“. Das bedeute, „bei Gewalt und Grenzverletzungen hinzuschauen, sie zu benennen und Verantwortung zu übernehmen, das Bewusstsein für alle Formen der Gewalt und Grenzverletzung zu schärfen, Gewalt und Grenzverletzungen entgegenzutreten, Sensibilität in Bezug auf Nähe und Distanz zu leben, ein offenes Klima im Umgang mit Fehlern zu schaffen und Betroffenen von Gewalt Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen“. Aufgetretene Gewaltanwendung soll aufgezeigt und einer satzungsgemäßen Behandlung zugeführt werden.
„Gewalt“ wird in der Gewaltschutzrichtlinie breit und umfassend definiert. Sie reicht u.a. von „körperlicher Gewalt“, „emotionaler/psychischer Gewalt“, „sexualisierter Gewalt“, „struktureller Gewalt“ bis hin zu institutioneller oder ökonomischer Gewalt oder „Gewalt im digitalen Raum“.
Für alle Arten von Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt steht die aufgrund dieser Rahmenrichtlinie neu geschaffene unabhängige Ombudsstelle als Anlaufstelle zur Verfügung. Die Ombudsstelle, die mit einer Expertin für Gewaltschutz besetzt ist, arbeitet weisungsfrei und mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit.
Kontakt Ombudsstelle Gewaltschutz:
Mag. Astrid Winkler
Mobil: +43 699 188 78 098
ombudsstelle@evang.at
Zur Gewaltschutzrichtlinie
Zur Kinderschutzrichtlinie
DIGITALE VERSION UNSERER ANGELOBUNGSGOTTESDIENSTE DER GEMEINDEVERTRETUNGEN
Alle unsere Dinge wollen wir in der Liebe geschehen lassen! (1 Korinther 16)
Die neuen Gemeindevertretungen sind angelobt. Wir wünschen unseren Gemeinden einen guten neuen Schwung unter Gottes Segen und in der Haltung des Wohlwollens und des Vertrauens.