Im kommenden Jahr 2024 feiern wir den Karfreitag am 29. März 2024. Um den Karfreitag als „persönlichen Feiertag“ in Anspruch nehmen zu können, hat gemäß BGBl. I Nr. 22/2019 die Bekanntgabe des „persönlichen Feiertags“ spätestens drei Monate vorher schriftlich (d.h. mit Originalunterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, zB per eingeschriebenem Brief oder vom Arbeitgeber bestätigter Übergabe) bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bzw. bei der dafür zuständigen Abteilung im Unternehmen bzw. Dienststelle einzulangen. Für den Karfreitag 2024 ist der Stichtag somit Freitag, der 29. Dezember 2023.