ZEIT ZUM JUBELN!

Am Sonntag, 9.Juni, feiern wir in unserer Christuskirche in Bad Radkersburg in einem Festgottesdienst das 80-, 70-, 60-, 50- und 25jährige Konfirmationsjubiläum von Mitgliedern unserer Pfarrgemeinde.
Zu diesem besonderen Tag laden wir alle herzlich ein!

Zur Einstimmung: Einige Konfirmationsfotos aus den letzten Jahrzehnten!

EVANGELISCH SEIN IN RADKERSBURG – ERÖFFNUNG DES STADTRUNDGANGS „MIT ANDEREN AUGEN SEHEN“

HERZLICHE EINLADUNG ZUR ERÖFFNUNG EINES RUNDGANGS DURCH BAD RADKERSBURG UNTER DEM MOTTO „MIT ANDEREN AUGEN SEHEN“ UND PRÄSENTATION DER NEUEN SCHAUTAFEL NEBEN DER CHRISTUSKIRCHE!

Wann: 14. April 2024, 10:45 Uhr, im Anschluss an den Gottesdienst

Wo: Neben der Christuskirche, Langgasse

Bei einem kleinen Büffet gibt es auch Gelegenheit, miteinander über die spannende Geschichte der Evangelischen in der Region Radkersburg ins Gespräch zu kommen.

Der Stadtrundgang und die Schautafel wurde von Gudrun HAAS, BEd, evangelische Religionslehrerin und Austria Guide, im Rahmen unseres Projekts „Mit anderen Augen sehen“ gestaltet.



HERZLICHE EINLADUNG ZU UNSEREN GOTTESDIENSTEN IM MÄRZ!

CHRISTUSKIRCHE BAD RADKERSBURG
1. März: Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen, 18:30 Uhr
10. März: Sonntag Lätare, 9:30 Uhr
24. März: Palmsonntag, 9:30 Uhr
29. März: Karfreitag , 11:00 Uhr
31. März: Ostersonntag
Friedhofsandacht, 8:00 Uhr
Festgottesdienst Christuskirche, 9:30 Uhr
PATRIZIKAPELLE MURECK
28. März: Gründonnerstag, 18:00 Uhr
Die ev. Pfarrgemeinde Radkersburg wünscht eine besinnliche Passionszeit und ein gesegnetes Osterfest!

DER HEILAND IST GEBOREN!

Wie kommt Gott ins Spiel? – Geburtsgeschichten zum Christtag
Anständige Menschen, die sich verbünden, Träume, Intuitionen, gute Entscheidungen und klare Absagen – so kommt Gott ins Spiel, ohne dass Menschen es wissen. Und der Retter wird geboren.

WICHTIGE INFORMATION ZUM KARFREITAG!

Im kommenden Jahr 2024 feiern wir den Karfreitag am 29. März 2024. Um den Karfreitag als „persönlichen Feiertag“ in Anspruch nehmen zu können, hat gemäß BGBl. I Nr. 22/2019 die Bekanntgabe des „persönlichen Feiertags“ spätestens drei Monate vorher schriftlich (d.h. mit Originalunterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, zB per eingeschriebenem Brief oder vom Arbeitgeber bestätigter Übergabe) bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bzw. bei der dafür zuständigen Abteilung im Unternehmen bzw. Dienststelle einzulangen. Für den Karfreitag 2024 ist der Stichtag somit Freitag, der 29. Dezember 2023.